Die Bündnispartner aus Senat, Wohnungswirtschaft und Bezirken setzen ihr kooperatives Wohnungsbauprogramm auch in der
22. Legislaturperiode bis 2025 fort. Kernziel ist eine aktive und sozialverträgliche Entwicklung des Hamburger Wohnungsmarktes mit Baugenehmigungen für 10.000 Wohnungen pro Jahr. Daraus ergeben sich deutliche Weichenstellungen für Bauvorhaben und Bestandsentwicklungen.
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Mit der Erhöhung von Fördermitteln will der Senat den Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung schrittweise bis auf 4000 neue Wohnungen pro Jahr erhöhen.
Sozial- und Hamburg Wohnungen für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen sollen auf dem Weg der Konzeptvergabe auf städtischen Grundstücken entstehen. Um langfristig günstige Mieten zu sichern, wurde die Mietpreis- und Belegungsbindung auf 30 Jahre festgelegt.
Im Sinne einer Quartiersentwicklung mit guter sozialer Durchmischung bleibt auch der Drittelmix erhalten. Bei Bauvorhaben auf privaten Flächen sollen bei der Schaffung von neuem Planrecht sogar 35 % der Wohnungen als öffentlich geförderte Mietwohnungen errichtet werden, bei der Vergabe städtischer Flächen über Konzeptausschreibungen ist dies der Mindestwert. Ein zentrales Ziel der Bündnis-Vereinbarung ist das Schaffen von Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende, besonders durch die Förderung von WA-gebundenen Neubauwohnungen. Die FHH stellt gezielt städtische Flächen durch Konzeptausschreibungen und Direktvergaben bereit, auf denen sie einen Anteil von WA-Bindungen zwischen 10 % und 100% fordern kann.
Gemeinwohlorientierte Boden- und Liegenschaftspolitik
Die FHH zielt mit der erneuten Bündnisvereinbarung auf eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung ab: In neuen und bestehenden Quartieren werden die kulturelle, soziale und sportliche Infrastruktur, künftige Bildungsangebote und Orte der Begegnung eine zentrale Rolle spielen. Zu Förderung solcher Konzepte wird die Stadt gezielt Grundstücke ankaufen und entwickeln und auch bei Flächen im städtischen Eigentum auf eine entsprechende Quartiersentwicklung achten. Die Vergabe von Grundstücken soll künftig stärker im Erbbaurecht erfolgen. Die Erbbaurechtsverträge sollen mit einem im bundesvergleich sehr niedrigen Erbbauzins, Laufzeiten bis zu 100 Jahren und einer Option auf Verlängerung attraktiv gestaltet werden.
Erhalt von Backsteinfassaden
Die historisch gewachsenen und stadtbildprägenden Backsteinfassaden sollen erhalten werden. Als Anreiz zum Erhalt der Backsteinfassaden im Bestand wird die IFB weiterhin Förderprogramme und fachliche Beratung zur Sanierung und Modernisierung anbieten. Auch die Bezuschussung von Neubaufassaden mit Vollstein (Ziegel, Backstein, Klinker) wird in der 22. Legislaturperiode fortgeführt.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Stadtportal hamburg.de und in der Vereinbarung Bündnis für das Wohnen in Hamburg, 22. Legislaturperiode